Bei einem Widerspruchsgutachten reicht der Versicherte Widerspruch auf das zuvor durchgeführte Gutachten ein. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die betroffene Person mit dem Gutachten bzw. mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass dafür eine Frist von 26 Tagen eingehalten werden muss. In diesem Zeitraum genügt zunächst ein formloser Widerspruch, ohne Begründung bei der zuständigen Pflegeversicherung. Allerdings sollte eine detailierte Begründung anschließend nachgereicht werden.
Umso genauer der Widerspruch begründet ist, desto größer sind die Chancen auf eine Veränderung.
Oftmals verwenden Versicherte einen online Pflegegradrechner, oder markieren die Unterschiede in den Modulen des Vorgutachtens um aufzuzeigen, was unterschiedlich gesehen wird.
Dies reicht nach unserer Erfahrung jedoch nur selten aus um eine Änderung zu erwirken, da die angesprochene detaillierte Begründung fehlt.
Beispielsweise wurde ein Versicherter in einem Vorgutachten als "voll orientiert" beschrieben. Im Widerspruch wurden "kognitive Defizite" angegeben. Der Gutachter wird hier genau prüfen, warum das im Vorgutachten nicht aufgenommen wurde, was sich verändert hat, ob ärztliche Abklärungen und Behandlungen stattfanden, noch stattfinden werden, und wie die Auffälligkeiten sich auf den Alltag auswirken.
Weiterhin wird ein detaillierter persönlicher Befund mittels Fragestellung im Bereich der Kognition erfolgen. Sollte dieser unauffällig ausfallen und es sind zudem keine Diagnosen zu diesem Problem bekannt, wird an dieser Stelle keine veränderte Bewertung berücksichtigt.
Falls noch Unterlagen wie Arzt- oder Krankenhausberichte zum Zeitpunkt des Vorgutachtens fehlen, werden diese hier mit aufgenommen und berücksichtigt.
Zudem hat das begutachtende Unternehmen die Möglichkeit den Widerspruch per Aktenlage abzulehnen, oder stattzugeben.
Das hängt maßgeblich mit der Genauigkeit des Widerspruchsschreibens zusammen. Oftmals erfolgt selbst bei eindeutiger Sachlage eine Ablehnung. Sollte die Möglichkeit bestehen einen höheren Pflegegrad zu erreichen, da die Voraussetzung dafür seit dem Vorgutachten gegeben ist, oder es zwischenzeitlich zu einer Verschlechterung des Allgemeinzustandes gekommen ist, erfolgt oftmals eine erneute Begutachtung.
Lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, einen sauberen und detaillierten Widerspruch einzureichen.